Beirat
Nach der ENFIT Satzung kann der Vorstand gemeinsam Mitglieder des Verbandes in den Beirat berufen, bzw. als Beiratsmitglieder ernennen. Die Funktion des Beirates ist ehrenamtlich.
Der Beirat berät den Vorstand in verbandspolitischen, fachlichen und organisatorischen Fragen. Der Beirat setzt sich in der Regel aus Mitgliedern zusammen, die über eine besondere fachliche oder gesellschaftliche Expertise verfügen, die zur Realisierung der Verbandsinteressen und -visionen von Nutzen ist.
Die Mitglieder des Beirates arbeiten gemeinsam mit dem Vorstand daran, dass sich der Bekanntheitsgrad und das Images des Verbandes kontinuierlich entwickelt. Die Mitglieder des Beirat beobachten Veränderungen der Märkte, der Zielgruppen und erkennen rechtzeitig wichtige Trends in der Gesellschaft und kommunizieren in Abstimmung mit dem Vorstand im Namen des Verbandes auch mit anderen Institutionen und Gremien.