Voraussetzungen
Voraussetzungen zur Anerkennung als ENFIT-Behälterprüfzentrum zur Prüfung von Lebensmittel-Transportbehältern nach DIN 10 502-1
Um die Zertifizierung als zugelassenes ENFIT-Behälterprüfzentrum zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zur Anerkennung und Zertifizierung zu erfüllen:
- Betriebsgenehmigung als Behälterhersteller/ Dienstleiter/ Poolbetreiber/ Reinigung, etc.
- ISO-Zertifizierung oder alternatives anerkanntes QM-System
- Verfügt über mindestens eine/n ausgebildete/n Sachverständige/n/ Sachkundige/n
- Verfügt über die technische Voraussetzungen für die Behälterprüfung
- Verfügt über die messtechnischen Voraussetzungen für die Behälterprüfung
- Verfügt über die Voraussetzungen zur Anbringung des ENFIT-Identifikationssystems an geprüften Behältern
- Mitglied des Verbandes ENFIT (wird empfohlen)
- Nimmt an regelmäßigen Qualifizierungsmaßnahmen im ENFIT-Arbeitskreis Behälterprüfung nach DIN 10 502-1 teil
- Nimmt am regelmäßigem Folge-Audit (alle 3 Jahre) teil
Nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen und Prüfung der Voraussetzungen durch ein von ENFIT beauftragtes Unternehmen, wird zwischen ENFIT und dem Prüfzentrum ein entsprechender Nutzungs- Kooperationsvertrag geschlossen.
Im Nutzungsvertrag werden u.a. die Voraussetzungen zum Erwerb der ENFIT-Prüf-Label und deren Anbringung, sowie den Zugangsberechtigungen zum globalen Behältermanagement-System „bulkvision“ die Verantwortlichkeiten, die Datenschutzbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.


